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Spurverbreiterungen

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Speedy
Alt 08.10.2002, 12:03   #1
Standard Spurverbreiterungen

Ich habe morgen vor, mir auf meinen Polo Spurverbreiterungen von Powertech drauf zu machen. VA=20mm, HA=50mm. Gebördelt ist schon alles. TÜV-Gutachten liegt auch schon vor. Frage: Muß ich trotzdem noch zum TÜV und mir die irgendwo eintragen lassen?

EDIT:

Hab grade mal ein bischen nachgeforscht. Wenn ich also eine ABE habe, brauche ich nicht zum TÜV. Toll, wo bekomm ich jetzt so eine zum download her?
 
 
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sNaKe
Alt 08.10.2002, 12:55   #2
Standard

lol also wenn das teil das du einbaust ABE für nen polo deines bj. hat brauch es nicht eingetragen zu werden! denn 225-er schlappen haben auch abe aber nich für jedes auto.... dummer vergleich, ich weiss... du musst es halt eintragen lassen wenn es kein abe für dein auto hat oder allgemein kein abe!!

snake

PS: ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis
 
 
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Speedy
Alt 08.10.2002, 14:11   #3
Standard

Jetzt noch eine dumme Frage: Ist es möglich, dass wenn ich mit meinem Auto zum TÜV komme und den falschen Prüfer erwische, das der mir gewisse Sachen wieder austrägt? Oder dürfen die das nicht?

Ich hab nämlich ziemlich kleine Reifen und noch tiefer gelegt. Die Tachoanpassung habe ich natürlich auch nicht, da ich es in einer "guten" Werkstatt habe machen lassen. Die hätte mich auch noch mal 200 EUR gekostet.

Jetzt hab ich natürlich bedenken das mich das jetzt wiede einholt und die sagen: Nene, mein Freund! Die Felgen + das Fahrwerk passen nicht --> austragen!
 
 
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VoodooHD
Alt 08.10.2002, 14:54   #4
Standard

Normalerweise dürfen sie dir nichts mehr austragen, sie können die höchstens nicht durch den TÜV lassen *fg*

Zu der Spurverbreiterung:
Powertech is zwar keine besonders gute Marke aber ziemlich verbreitet, und da dein Polo auch ein ziemlich gängiges Auto ist kannst du mit großer wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß eine ABE dabei ist. Wie du selbst schon geschrieben hast liegt ja ein TÜV Gutachten dabei, das müßte meines Wissens sogar eine ABE sein.
---
EDIT:
TÜV Gutachten ist doch keine ABE, Irrtum meinerseits...
/EDIT
---
ansonsten kannst ja mal bei VDAT nachfragen, die können dir das genauer erklären.

Wegen dem Tieferlegen habe ich letztens erst nen Bericht in ner Tuning Zeitschrift gelesen, der Abstand zwischen Scheinwerfern (nicht Nebelscheinwerfern) muß min. 500mm betragen und es dürfen keine Teile auf einer 80mm hohen Kante hängen bleiben (ausgenommen biegsame Teile z.B. Plastikstoßstange und Verspoilerungen) oder so in etwa, ich kann aber nochmal nachschauen wenn du willst, ich hab die zeitung noch daheim liegen....
 
 
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sNaKe
Alt 08.10.2002, 16:07   #5
Standard

der macht dir dann ratz fatz die tüv plakette wieder ab....
 
 
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Speedy
Alt 08.10.2002, 16:29   #6
Standard

Hö? Nur weil ein Prüfer das so sieht und wieder ein anderer so? Es ist ja alles Eingetragen und vom TÜV abgenommen worden. TÜV hat das Auto erst ganz neu. Ich muß 2004 das nächste mal dahin.

Die Spurverbreiterungen hab ich direkt vom Hersteller, der die Teile für Powertech herstellt. Der war so freundlich und hat mir mal eben 4 Stück mehr gemacht

Hab grade auch mal den Abstand zwischen Boden und Unterkannte Scheinwerfer gemessen: 46cm

Ich werd einfach mal mit laufendem Motor bei denen vorfahren. Wenn die mit einem Schraubenzieher rausgestürmt kommen und mir die Plakette abkratzen wollen, hau ich schnell wieder ab
 
 
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sNaKe
Alt 08.10.2002, 16:49   #7
Standard

naja so wars bei nem kumpel von mir! der hat den wagen tiefergelegt, so dass die reifen fast in den radkästen geschliffen haben, dann hat er ihn kurz hochgebockt für TÜV und dann die andern Federn wieder rein.....
und wenn dann mal so was wäre dürfen die abkratzen, also hast scho richtig verstanden??!?!
 
 
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Calli
Alt 08.10.2002, 17:44   #8
Standard

Also,

1. jenachdem welche Rad/felgenkombintaion du fährst hast du ne ABE dafür. Ist da nur nen TÜV-Gutachten bei mußte zum Tüv eintragen lassen. Ist aber normal nicht teuer. ABEs sind aber bei Spurplatten selten
2. Hast du aber ziemlich fette reifen drauf, wo das Gutachten nicht mehr zur Eintragung ausreciht musst du die Spurplatter per einzelabnahme eintragen lassen. In einem solchen Fall brauchst (wie bei Felgen auch) einen unbedenklichkeites Nachweis vom Hersteller der Platten
3. Haben die Teile garkeinen TÜV bekommste die nur mit Glück eingetragen.

PS: EINZELABNHAME IST SAU TEUER!

Austragen dürfen die nix, wäre ja noch schöner *g*
 
 
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HoTTe83
Alt 20.10.2002, 01:48   #9
Standard

also soviel wie ich weis darf der "richtige" tüv sachen austragen.
also sowas wie dekra nicht . aber ich weis es nicht genau. *G*

und zu der aussage, powertech ist keine besonders gute firma... NAJAAAAA was soll denn an surplatten schlecht und gut sein *G* da ist es doch scheiss egal von welcher firma die teile sind.
 
 
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Blade
Alt 22.10.2002, 10:35   #10
Standard

Also da muss ich Hotte83 mal wiedersprechen. Es gibt auch bei Spurverbreiterungsscheiben unterschiede in der Qualität. Wobei ich jetzt nicht sagen würde das Powertech schlecht ist.
@all Denkt bitte daran das wenn ihr mit einem Auto einen Unfall baut was im Bereich der STVZO nicht 100% zugelassen ist (d.h. so sachen wie eingefärbte Rückleuchten, zu breite Felgen usw.) immer eine Teilschuld bekommt. Und je nach Versicherung sogar für den ganzen Schaden aufkommen müsst. Und wenn dann noch ein "Personenschaden" vorliegt oder sogar einer dabei Tod bleibt kann die Strafe ziemlich heftig sein.
Ich will kein Moral Apostel sein oder so...bei mir am Auto steht auch nicht alles im Schein drin, aber ich denke das sollte mal gesagt werden.
 
 
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Blade
Alt 22.10.2002, 10:39   #11
Standard

Original geschrieben von sportsmann81
Also da muss ich Hotte83 mal wiedersprechen. Es gibt auch bei Spurverbreiterungsscheiben unterschiede in der Qualität. Wobei ich jetzt nicht sagen würde das Powertech schlecht ist.
@all Denkt bitte daran das wenn ihr mit einem Auto einen Unfall baut was im Bereich der STVZO nicht 100% zugelassen ist (d.h. so sachen wie eingefärbte Rückleuchten, zu breite Felgen usw.) immer eine Teilschuld bekommt. Und je nach Versicherung sogar für den ganzen Schaden aufkommen müsst. Und wenn dann noch ein "Personenschaden" vorliegt oder sogar einer dabei Tod bleibt kann die Strafe ziemlich heftig sein.
Ich will kein Moral Apostel sein oder so...bei mir am Auto steht auch nicht alles im Schein drin -gelle Speedsucker- , aber ich denke das sollte mal gesagt werden.

 
 
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Blade
Alt 22.10.2002, 10:40   #12
Standard

Ups...Sorry für das doppel Posting!
 
 
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HoTTe83
Alt 22.10.2002, 12:27   #13
Standard

ok, dann erkläär mir mal die unterschiede zwischen den spruverbreiterungen da bin ich mal gespannt, was es für unterschiede gibt, da eh alle aus dem gleichen material sind

das einzige worauf ich bei eienr spurverbreiterung achten würde, ist das die selber an die radnarbe geschraubt wird.
 
 
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Blade
Alt 22.10.2002, 12:48   #14
Standard

Also es gibt verschieden Einpressverfahren der Gewindeeinsätze. Und es sind nicht alle aus dem gleichem Material. Es je nach Hersteller unterschiedliche Legierungszusammensetzungen die aber für die Qualität nur entscheident sind wenn das Gewinde ohne Buchse gefertigt wird.
 
 
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Speedy
Alt 22.10.2002, 19:19   #15
Standard

Ich würde ja wenigstens alles eingetragen bekommen, mein lieber sportsmann. Aber ich kenn auch Leute die sich Xenon eingebaut haben und evtl. Probleme mit der Leuchtweitenregulierung haben werden
 
 
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Blade
Alt 22.10.2002, 20:57   #16
Standard

Ja gibt es so leute? Die habe dann immer eine gute Ausrede auf der Zunge wenn die Rennleitung dumme fragen stellt! ;-)
 
 
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