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Papiere


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mrBurns
Alt 22.04.2008, 18:04   #1
Beitrag Papiere

Hallo, ich hab vor mir ein Moped zu kaufen, allerdings ist bei meinem derzeitigen Favoriten kein Fahrzeugbrief dabei. Kann man den nachmachen lassen? Welche papiere brauch ich noch um legal unterwegs zu sein? Sorry wenn das so blöd klingt, habe davon leider (noch) keine Ahnung
 
 
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Sidolin
Alt 22.04.2008, 18:44   #2
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Oh das ist glaub ich viel Laufarbeit und dauert recht lang. Du kannst die nachmachen lassen, aber ganz einfach ist das nicht. Braucht ne Unbedenklichkeitsbescheinigung (?) und noch einiges anderes. Da habe ich aber leider nur fundiertes Halbwissen.
 
 
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Jumpy
Alt 22.04.2008, 18:45   #3
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Moped ? 50er ?
 
 
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mrBurns
Alt 22.04.2008, 18:58   #4
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Zitat von Jumpy
Moped ? 50er ?
Jop, Zündapp ZR 30
 
 
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ziggyx
Alt 22.04.2008, 19:06   #5
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Brauchst (soweit ich weiss, kann mich auch täuschen), im Normalfall so eine Bescheinigung, wie Sidolin gesagt hat, die würdest du vom hersteller bekommen, wenn er die Fahrgestellnummer von dir hat. Damit müsstest du dann zum Amt.
 
 
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Jumpy
Alt 22.04.2008, 19:13   #6
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Brauchst nur eine Betriebserlaubnis, kannste u.U. sogar bei ebay schiessen
Blanko hab ich auch schon gesehen
 
 
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mrBurns
Alt 22.04.2008, 19:21   #7
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Hmm in einem anderen Forum hat jemand gesagt dass er ein Moped geerbt hat, aller dings ohne Papiere. Darauf wurde folgendes geantwortet:
Ja, müssen neu erstellt werden. Wenn du das Moped fahren willst mußt du damit bei der kfz-stelle vorstellig werden, dann tüv etc machen und wahrscheinlich - so wurde es mir prophezeit - um die 200 Euro dafür löhnen.
Bzw Nr2:
Also ich weiss, dass Du nur den Versicherungsschein für das Moped mitführen musst. D.h. du musst mit dem Moped zum Versicherungsmakler damit er sich vergewissern kann dass die Fahrgestellnummer die er in den Schein einträgt auch die richtige ist. So habe ich das mal gemacht. Zweite Variante ist ne Vollabnahme beim TÜV. Das kostet etwas und der
Was stimmt denn nun?
 
 
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Jumpy
Alt 22.04.2008, 20:52   #8
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Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA. Die kannst Du unter www.kba.de runterladen. Die schickst Du ausgefüllt an das KBA und dort bekommst Du eine Bescheinigung nach §23StVZO.
 
 
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mrBurns
Alt 23.04.2008, 15:33   #9
Standard

Zitat von Jumpy
Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA. Die kannst Du unter www.kba.de runterladen. Die schickst Du ausgefüllt an das KBA und dort bekommst Du eine Bescheinigung nach §23StVZO.
Die bescheinigung ersetzt den Schein, aber das kann doch nicht alles sein. Was ist zB mit dem Fahrzeugschein?
 
 
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Jumpy
Alt 23.04.2008, 20:23   #10
Standard

Für eine 50er gibt es keinen Fahrzeugschein! nur eine Betriebserlaubnis.
 
 
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mrBurns
Alt 23.04.2008, 21:43   #11
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hat sich geklärt, danke
 
 
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