Hier ebenfalls sorry wenn ich den Thread wieder hochhole, aber hier geistert eindeutig zu viel Halbwissen rum, und ich möchte nicht sehen dass einer von euch sein Auto stillgelegt und zum TÜV geschleppt bekommt (DURCHAUS MÖGLICH UND AUCH SCHON OFT GENUG PASSIERT !!!).
Jegliche außen angebrachte und die Außenmaße des Fahrzeugs ändernde (auch nach unten) Leuchtmittel sind verboten!
Alle nach außen strahlenden Leuchtmittel die andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnten sind verboten!
Geduldet (NICHT ERLAUBT) werden Fußraumbeleuchtungen während der Fahrt, erlaubt sind sie nur beim Öffnen der Tür.
Und überall gilt:
Nicht nur der Betrieb, sondern auch der reine Anbau sind strafbar!!!
(seit dem 1.6.2003)
Verboten sind z.B.:
Neonröhren auf der Heckablage --> Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer
Unterbodenbeleuchtung --> Ablenkung, stellen nur eine Illumination des Fahrzeuges dar & dürfen nicht direkt sichbar sein (2 Punkte die eine Unterbodenbeleuchtung komplett unmöglich machen, darf keine Illumination darstellen aber auch nicht direkt sichbar sein: 1 Röhre okay, 2 oder mehr verboten)
Beleuchtete Waschdüsen, Auspuffrohre, Ventildeckel auf den Felgen --> Ablenkung
Alles was blau ist und von außen sichtbar ist --> verboten
Alles rote an der Fahrzeugfront --> verboten
Alles weiße am Heck bis auf Nummernschildbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer --> verboten
3 Möglichkeiten:
1.: eine Unterbodenbeleuchtung als Arbeitsscheinwerfer bezeichnen, denn für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, außer dass am Einschaltknopf "Nicht während der Fahrt einschalten!" stehen muss.
2.: Das Auto als Show-Car eintragen lassen, Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen nur auf abgesperrtem, vom Straßenverkehr getrenntem und nicht einsehbarem Gelände erlaubt
3.: Nen gescheiten TÜV-Prüfer finden der es einem einträgt.
Risiko und verhalten der Rennleitung:
Gut gelaunte Bullen: dumm glotzend vorbeifahren
Arbeitsscheue Bullen: Lichthupe, evtl. Blaulicht
Ungeschulte Bullen: 15 Euro
Geschulte oder schlecht gelaunte Bullen: Irgendwas zwischen Mängelkarte, sofortiger Stillegung und sofortiger TÜV-Vorfahrt (via Abschlepper).
Und ja, den letzten Punkt hab ich mir nicht ausgedacht, das ist nem Bekannten erst vor nem halben Jahr passiert... (Okay bei dessen Vectra war noch "etwas" mehr: Anderer Motor (2,4 statt 1,6), Fahrwerk vom Astra, Unterbodenbeleuchtung, Anlage voll aufgedreht, frech zu den Bullen, UV-Standlichter, Fächerkrümmer selbst gemacht, kein KAT, MSD, ESD (Feuerrohr), und noch ein paar Sachen die mir gerade nicht mehr einfallen

)