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Neon Lights an/im Auto erlaubt?

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Richard
Alt 19.07.2003, 21:16   #1
Standard Neon Lights an/im Auto erlaubt?

also eine frage die mich schon lange beschäftigt, sind neon röhren im auto da wo die füsse sind erlaubt doer verboten? ist nur das anschlalten verboten oder schon der anbau? oder nur anmachen während des standes, kann mir wer bitte aufschluss zur´rechtslage geben, und wenn es verboten ist, wie hoch die strafe ist oder wird das auto sofort lahm gelegt??? danke euch.... UND VORWEG JA ich wurde durch 2F2F inspiriert
 
 
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SilverSky
Alt 20.07.2003, 01:14   #2
Standard

soweit ich weiß darf man die anbauen aber nur anschalten sobald man Parkt. also nichtmal anner Ampel oder so...

aber ich mein wissen hier bei ist hören sagen
 
 
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Krashok
Alt 20.07.2003, 02:09   #3
Standard

also wenn du so lustiges unterbodenlicht meinst, das kannst da gern drankaltschen, dann darfst du aber nicht damit fahren. Im Fahrzeuginnenraum is irgendwie Schwarzlicht erlaubt, da weiss ich aber echt nix drüber.
 
 
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semmela
Alt 27.07.2003, 01:41   #4
Standard

also falls du unterbodenbeleuchtung meinst. die darfst du anbauen, aber der schalter zum einschalten muss so eingebaut sein, das du den während der fahrt nicht betätigen kannst. also quasi im motorraum z. B. so wars besser gesagt ist es bei meinem kumpel. kostet 15 euro. falls du es trotzdem einmachst und damit fährst. musste er auch schon zahlen.

so falls du jetzt einfach nur fußraumbeleuchtung meinst. also der skoda meines kumpels hat unten blaue röhren drin und ich hab mir auch lichter eingebaut. im moment noch gelb, aber werden auch blau. hat sich noch niemand dran gestört

meinst du seitenbegrenzungsleuchten. die sind erlaubt. der anbau sowie des einschalten, so lange die noch gelb sind. wenn du blaue ranmachst zahlste schon, weil das andere verkehrsteilnehmer ablenkt.
 
 
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Richard
Alt 27.07.2003, 12:24   #5
Standard

Meine lediglich blaue/rote/neon/schwarzlich röhren im fussbodeninnenbereich... eingeschaltet während der fahrt erlaubt? überhaupt erlaubt oder nur im stand? oder nur wenn tür auf/zu ?!
 
 
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semmela
Alt 04.08.2003, 10:19   #6
Standard

hmm gute frage.also wie gesagt ich hab mir einfach birnchen eingebaut die ich noch blau färbe. und wie gesagt mein kumpel hat die auch drin. hat fast jeder eigentlich und die bullen haben noch nix gesagt. ich mein wenn se dich anhalten kannst se ja schnell ausschalten und wenn se fragen wofür der schalter ist musste dich halt blöd stellen und sagen du dachtest das wär erlaubt
 
 
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Calli
Alt 04.08.2003, 11:04   #7
Standard

NEIN sie sind nicht erlaubt. Du darfst die auf keiner Straße (überall wo die STVZO gilt) anhaben. Bei Parkpklätzen ist das so ne Sache, denn es gibt auch Parkplätze wo die STVZO gilt. Sieht schon geil aus, aber paßt auf damit. Die Sheriffs sehen das nicht so gern.

Unterbodenbelechtungen haben keinen TÜV und müssen vor jedem besuch abmontiert werden.
Wenn man was ohne TÜV an seinem Auto hat erlischt doch die Betriebserlaubnis, wie ist denn das bei der Beleuchtung?
 
 
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Artifact
Alt 04.08.2003, 21:03   #8
Standard

unterbodeleuchtung ist legal, wenn es als ein/ausstiegshilfe dient. also nur an den seiten und keinen schalter dafür. darf nur bei offener fahrertür angehn.
 
 
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semmela
Alt 05.08.2003, 08:25   #9
Standard

jo erlaubt ist es. aber eben nicht während der fahrt und der schalter darf auch nicht während der fahrt betätigt werden. muss also woanders angebracht sein.

aber mit der fußraumbeleuchtung bin ich mir eben nicht so sicher. ich mein mir fällt grad ein, das ich ja erst beim tüv war. und der da nix gegen gesagt hat. das müsste er doch dann eigentlich bemängeln oder?
 
 
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Richard
Alt 07.08.2003, 19:11   #10
Standard

ok danke..geteilte meinungen ,,,,
 
 
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BlackPhoenix
Alt 26.08.2003, 21:49   #11
Standard

Finde die Beleuchtung echt super... weiß jemand wie teuer das wird wenn man damit erwischt wird???
 
 
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semmela
Alt 26.08.2003, 22:27   #12
Standard

beim ersten mal zahlste doch eh nix. kriegst ne mängelkarte. dann musst se halt raus machen...
 
 
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b03ch7
Alt 28.09.2003, 20:30   #13
Standard

Hier ebenfalls sorry wenn ich den Thread wieder hochhole, aber hier geistert eindeutig zu viel Halbwissen rum, und ich möchte nicht sehen dass einer von euch sein Auto stillgelegt und zum TÜV geschleppt bekommt (DURCHAUS MÖGLICH UND AUCH SCHON OFT GENUG PASSIERT !!!).

Jegliche außen angebrachte und die Außenmaße des Fahrzeugs ändernde (auch nach unten) Leuchtmittel sind verboten!
Alle nach außen strahlenden Leuchtmittel die andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnten sind verboten!
Geduldet (NICHT ERLAUBT) werden Fußraumbeleuchtungen während der Fahrt, erlaubt sind sie nur beim Öffnen der Tür.

Und überall gilt:
Nicht nur der Betrieb, sondern auch der reine Anbau sind strafbar!!!
(seit dem 1.6.2003)

Verboten sind z.B.:
Neonröhren auf der Heckablage --> Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer
Unterbodenbeleuchtung --> Ablenkung, stellen nur eine Illumination des Fahrzeuges dar & dürfen nicht direkt sichbar sein (2 Punkte die eine Unterbodenbeleuchtung komplett unmöglich machen, darf keine Illumination darstellen aber auch nicht direkt sichbar sein: 1 Röhre okay, 2 oder mehr verboten)
Beleuchtete Waschdüsen, Auspuffrohre, Ventildeckel auf den Felgen --> Ablenkung
Alles was blau ist und von außen sichtbar ist --> verboten
Alles rote an der Fahrzeugfront --> verboten
Alles weiße am Heck bis auf Nummernschildbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer --> verboten

3 Möglichkeiten:
1.: eine Unterbodenbeleuchtung als Arbeitsscheinwerfer bezeichnen, denn für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, außer dass am Einschaltknopf "Nicht während der Fahrt einschalten!" stehen muss.
2.: Das Auto als Show-Car eintragen lassen, Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen nur auf abgesperrtem, vom Straßenverkehr getrenntem und nicht einsehbarem Gelände erlaubt
3.: Nen gescheiten TÜV-Prüfer finden der es einem einträgt.

Risiko und verhalten der Rennleitung:
Gut gelaunte Bullen: dumm glotzend vorbeifahren
Arbeitsscheue Bullen: Lichthupe, evtl. Blaulicht
Ungeschulte Bullen: 15 Euro
Geschulte oder schlecht gelaunte Bullen: Irgendwas zwischen Mängelkarte, sofortiger Stillegung und sofortiger TÜV-Vorfahrt (via Abschlepper).

Und ja, den letzten Punkt hab ich mir nicht ausgedacht, das ist nem Bekannten erst vor nem halben Jahr passiert... (Okay bei dessen Vectra war noch "etwas" mehr: Anderer Motor (2,4 statt 1,6), Fahrwerk vom Astra, Unterbodenbeleuchtung, Anlage voll aufgedreht, frech zu den Bullen, UV-Standlichter, Fächerkrümmer selbst gemacht, kein KAT, MSD, ESD (Feuerrohr), und noch ein paar Sachen die mir gerade nicht mehr einfallen )
 
 
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VoodooHD
Alt 06.10.2003, 14:46   #14
Standard

@b03ch7
Danke !!! Sowas hab ich schon ewig gesucht.
 
 
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click
Alt 25.10.2003, 21:33   #15
Standard

Das sind ja interessante Informationen. Diese theoretischen Ausweichmöglichkeiten kannte ich noch nicht
"3 Möglichkeiten:
1.: eine Unterbodenbeleuchtung als Arbeitsscheinwerfer bezeichnen, denn für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, außer dass am Einschaltknopf "Nicht während der Fahrt einschalten!" stehen muss.
2.: Das Auto als Show-Car eintragen lassen, Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen nur auf abgesperrtem, vom Straßenverkehr getrenntem und nicht einsehbarem Gelände erlaubt
3.: Nen gescheiten TÜV-Prüfer finden der es einem einträgt."

Wie wird dann ein Arbeitsscheinwerfer ausgelegt wenn ich mir blaue Röhren unterbaue ?. Es wird doch für Arbeitsscheinwerfer sicherlich eine Definition über die Nutzung geben ?. Hast Du zufällig noch konkretere Informationen für die Umschreibung als Showcar ?.
 
 
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