In §6 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) steht in Absatz 1:
Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Im Grunde ist der Mofaführerschein ja keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Da man hier nur eine Prüfbescheinigung erhält, darf man lediglich Fahrräder mit Hilfsmotor fahren. Sofern die oben genannten Kriterien bei der Cross erfüllt sind, seh ich da kein Problem. Etwaige Zweifel hab ich nur beim letzten Satz "die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen", da ich nicht weiß, wie das genau zu verstehen bzw. auszulegen ist.
Du hast keine Ahnung, oder
Die Führerscheinklasse M hat mit der Mofaführerschein nichts zu tun.
Die Klasse M ist eine richtige Führerscheinklasse, mit der du Kleinkrafträder mit höchstens 50 Kubikzentimetern Hubraum bis 45 km/h fahren darfst.
Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Führerscheinklasse, wenn du sie bestizt, darfst du "Maschinen" (

) mit 25 Kubikzentimetern mit einer Höchstegeschwindigkeit von sagenhaften 25 km/h fahren, ODER eben Kleinkrafträder mit 50 Kubikzentimetern Hubraum, die dann jedoch in der Höchstegeschwindigkeit gedrosselt werden müssen.
Die von dir angesprochene Suzuki darfst du also fahren, wenn die Höchstgeschwindigkeit gedrosselt wird.