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[Führerschein] kann ich mit meinen mofaführerschein ein motocross fahren

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julian9393
Alt 13.06.2008, 20:49   #1
Lächeln kann ich mit meinen mofaführerschein ein motocross fahren

Hallo

also ich bin 14 und machen dieses jahr noch den Mofaführerschein und ich wollte mir ein motocross kaufen 50ccm mit 4gang schaltung:
und ich wollte mal fragen darf ich das mit meinen mofaführerschein fahren (motocross were natürlich auf 25km/h gedrosselt)


Bitte um Antwort
mit freundlichen grüßen Julian
 
 
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Sili
Alt 14.06.2008, 02:41   #2
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ich glaube das müsste gehn... mit der mofabescheinigung kannste doch alles fahren was nur 25 km/h fährt.. bei uns fahren auch viele kleine crossmaschinen mit mofanummernschild rum.

100% sicherheit schaffst du indem du in die fahrschule spazierst und nachfragst =)
 
 
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Anaximandros
Alt 14.06.2008, 12:12   #3
Standard

Und ich dachte im ersten Moment er möchte ein Motocross-Rennen mit dem Mofa fahren...

Wenn die Maschine auf 25 km/h gedrosselt ist, sollte das eigentlich möglich sein.
 
 
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julian9393
Alt 14.06.2008, 12:23   #4
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Danke.

dann muss ich mal in der fahrschule fragen

Geändert von julian9393 (14.06.2008 um 13:50 Uhr).
 
 
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-V-
Alt 14.06.2008, 14:10   #5
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Allerdings müssen dann am Motocross Blinker, Scheinwerfer und ähnliches nachgerüstet werden.
 
 
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julian9393
Alt 14.06.2008, 15:13   #6
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ja ich würde mir die suzuki ts 50 xk kaufen die hat eigendlich alles dran
 
 
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Tay
Alt 14.06.2008, 18:23   #7
Standard

In §6 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) steht in Absatz 1:

Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Im Grunde ist der Mofaführerschein ja keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Da man hier nur eine Prüfbescheinigung erhält, darf man lediglich Fahrräder mit Hilfsmotor fahren. Sofern die oben genannten Kriterien bei der Cross erfüllt sind, seh ich da kein Problem. Etwaige Zweifel hab ich nur beim letzten Satz "die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen", da ich nicht weiß, wie das genau zu verstehen bzw. auszulegen ist.
 
 
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julian9393
Alt 14.06.2008, 20:32   #8
Standard

wie? also darf ich die suzuki ts 50 xk fahren?also gedrosselt und mit blinker licht und allem dran?
 
 
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Tay
Alt 16.06.2008, 13:44   #9
Standard

Sofern die oben unterstrichenen Sachen auf die Maschine zutreffen, würde ich mal sagen ja. Allerdings würde ich mich lieber, wie bereits erwähnt, in der Fahrschule oder beim TÜV genauer informieren. Die können eher Auskunft geben.
 
 
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ziggyx
Alt 16.06.2008, 15:31   #10
Standard

In §6 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) steht in Absatz 1:

Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Im Grunde ist der Mofaführerschein ja keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne. Da man hier nur eine Prüfbescheinigung erhält, darf man lediglich Fahrräder mit Hilfsmotor fahren. Sofern die oben genannten Kriterien bei der Cross erfüllt sind, seh ich da kein Problem. Etwaige Zweifel hab ich nur beim letzten Satz "die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen", da ich nicht weiß, wie das genau zu verstehen bzw. auszulegen ist.
Du hast keine Ahnung, oder

Die Führerscheinklasse M hat mit der Mofaführerschein nichts zu tun.

Die Klasse M ist eine richtige Führerscheinklasse, mit der du Kleinkrafträder mit höchstens 50 Kubikzentimetern Hubraum bis 45 km/h fahren darfst.

Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Führerscheinklasse, wenn du sie bestizt, darfst du "Maschinen" ( ) mit 25 Kubikzentimetern mit einer Höchstegeschwindigkeit von sagenhaften 25 km/h fahren, ODER eben Kleinkrafträder mit 50 Kubikzentimetern Hubraum, die dann jedoch in der Höchstegeschwindigkeit gedrosselt werden müssen.


Die von dir angesprochene Suzuki darfst du also fahren, wenn die Höchstgeschwindigkeit gedrosselt wird.
 
 
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Tay
Alt 16.06.2008, 17:25   #11
Standard

Ich schrieb bereits, dass der Mofa"führerschein" nichts mit der Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne zu tun hat, sondern man nur eine Prüfbescheinigung erhält. Die Frage war, ob er die Maschine fahren darf oder nicht und da es für das Mofa keine extra Klasseneinteilung gibt, ich aber die gesetzliche Grundlage für die Definition dieser "Klasse" gesucht habe, habe ich die nächsthöheren Klasse gesucht, die die Mofafahrberechtigung miteinschließt. Und diese war nunmal M. Unter welcher Klasse das nun steht spielt ja auch keine Rolle. Das Wesentliche ist das Unterstrichene, denn da geht das ganz klar um Fahrräder mit Hilfsmotor. Und genau das sind Mofas, motorisierte Fahrräder. Also ehe du andere Leute als ahnungslos abstempelst, solltest du vielleicht erstmal richtig zur Kenntnis nehmen, was diese überhaupt schreiben.
 
 
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ziggyx
Alt 16.06.2008, 17:50   #12
Standard

ehe du andere Leute als ahnungslos abstempelst, solltest du vielleicht erstmal richtig zur Kenntnis nehmen, was diese überhaupt schreiben.
Dass das nicht so ganz ernst gemeint war, sollte an dem lustigen Smiley (" ") dahinter zu erkennen sein

Allerdings muss ich sagen, dass auch wenn ich deinen Post aufmerksam und auch jetzt mehrmals gelesen habe, man immer noch meinen könnte du verwechselst den Führerschein Klasse M mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
 
 
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Tay
Alt 16.06.2008, 23:48   #13
Standard

Das nächste mal entferne ich einfach alle irreführenden Bezeichnungen, die im Gesetzestext stehen, ehe ich ihn kopiere. Der Mensch ist von Natur aus halt faul.

Wobei ich noch immer nicht weiß was "die in ihrer Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen" bedeutet. So just for fun wird das wohl nicht explizit im Gesetz genannt sein.
 
 
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