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kleiner Unfall

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michaelg
Alt 17.11.2003, 18:38   #1
Standard kleiner Unfall

Koennte imo u.U. auch im "Im Namen des Gesetztes" stehen, verschiebt nach wohlwollen :>

Aus einem Unfall der sich am Freitagabend ereignete ergeben sich fuer mich nun ein paar Fragen. Erst einmal zum Vorfall:

am besagtem Abend uebetrug ich die Verfuegungsgewalt ueber meinen Wagen an einen Kumpel, damit er uns (insgesamt 5 mann) in die Stadt fahren konnte, da er nichts getrunken hatte, und wir den Bus verpasst hatten. Nun fuhren wir ins Stadtzentrum, und waren vielleicht 200m vom Parkplatz entfernt, als unser Fahrer dachte, der Parkplatz sei bereits erreicht (da war auch ne Auffahrt, aber eben nicht fuer den Parkplatz). Nungut, dass das ein Irrtum war wurde schnell bemerkt, und so wollte er zurueck auf die Strasse lenken. Bei diesem Manöver wurden wir von einem Kleinbus gestriffen. Ergebnis war eine durchgezogene Lackschramme an eben diesem Kleinbus.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Schäden fotografiert und saemtliche Personaldaten erfasst.

Nun moechte ich ersteinmal wissen, welche Reparaturmaßnahmen der Busfahrer jetzt durchzufuehren hat, ich nehme doch mal schwer an, dass es sich um Lackierungsarbeiten handelt. Über die anfallenden Kosten bin ich noch voellig im Unklaren; ich hab mich mit dem Geschaedigtem auch noch nicht ausgetauscht, ich wollte ihn bitten einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Unter Umstaenden ziehe ich in Erwaegung, den Schaden selber zu uebernehmen, ob das jetzt utopisch ist weiss ich nicht. Mir kam zu Ohren, dass in solchen Faellen oft Gesamtlackierungen vorgenommen werden, die angeblich notwendig sind, da moechte ich gerne wissen, ob das rechtlich ist, und falls nicht, mit welchen Argumenten ich versuchen kann, das zu unterbinden.

Naja sollte es wohl zu teuer werden, muss ich wohl doch meine Haftpflicht zahlen lassen, und mich entsprechen hochstufen lassen, was ueberleitet zu meiner naechsten Frage: betraegt der Rabattverlust in Zeiteinheiten bei einer Reuckstufung effektiv ein oder zwei Jahre? (fragt mich nicht wie ich darauf komme).

Meine naechste Frage gruendet sich auf die Tatsache, dass ich ja nicht Fahrer war. Die Informationen, die ich ueber Fahrer- und Halterhaftung eingeholt habe halfen mir nicht weiter. Dann noch was anderes, ich hab jetzt naemlich meine Versicherungsunterlagen nicht zur Hand, weswegen ich nicht genau weiss, ob ich ueberhaupt andere den Wagen haette fahren lassen duerfen. Bedeutet das hypothetisch wenn es so waere, dass nur ich fahren duerfte, das kein Haftpflichtanspruch besteht? [darueber haett ich mich auch mal frueher erkundigen koennen]


Hmmm mehr faellt mir jetzt dazu nicht ein, komm aber sicher noch. Neben konkreten Angaben begruesse ich auch allgemeine Informationen ueber Schadensregulierung, Ansprueche, Rechtliches usw. usf.
 
 
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blackmesa
Alt 17.11.2003, 19:35   #2
Standard

Also.

Eine Gesamtlackierung wird er nicht bekommen, aber eine Teillackierung der gesamten Seite, die sicher auch schon mit >1000 Euro in dein Konto hauen wird. Es gibt die "Schadensminderungspflicht" - wegen der wird er nicht das Auto komplett lackiert bekommen. Deine Versicherung wird (sollte) im eigenen Interesse ein Auge darüber haben, dass er nichts bekommt, was er nicht "verdient". Du kannst deiner Versicherung aber auch ein Zahlungsverbot erteilen, wenn du meinst sie zahlt zu unrecht.
Bei "kleinen" Beträgen zahlen die Versicherungen nämlich ganz gern den Schaden, weil sie über deine Hochstufung wieder viel mehr rausholen können.

Und jetzt kommt der Teil, bei dem ich dir deine Illusion rauben muss: Die Rückstufung beträgt nicht nur ein oder zwei Jahre. Theoretisch wirst du auf Null zurückgestuft. Praktisch ist es aber nicht ganz so krass, du musst in die AGB der Versicherung schauen, dort findest du Tabellen, aus denen du die konkrete Rückstufung ablesen kannst. Beispiel meiner Versicherung: SF12 -> 1 Schaden -> SF5. Dort "verlierst" du also 7 theoretische Jahre und das tut verdammt weh.

Nächster Punkt. Haftung: Die Haftpflicht zahlt immer, keine Sorge. Wirklich immer. Aber die Haftpflicht kann dich anschließend in Regreß nehmen. Wenn dein Versicherungsvertrag an dich gebunden ist und ein anderer einen Unfall baut, so wirst du zu diesem Punkt auch in den AGB fündig. Normfall: Die Haftpflicht zahlt und für dich wird eine Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe ist oft 1 Jahresbeitrag. Hast du einen "kulanten" Versicherungsvertreter, so biegt dieser das aber gegebenfalls so hin, dass für dich nicht noch ein Nachteil entsteht.

Nächster Punkt. Fremder Fahrer & Versicherungshochstufung: Du wirst zivilrechtlich gegen deinen Freund vorgehen müssen, um von ihm die Kosten der Hochstufung zurückzufordern. Da sind aber komplizierte Berechnungen nötig, die zum Teil auf einer fiktiven Basis beruhen, da sich eine Hochstufung ja weit in die Zukunft auswirkt.
Ich rate dir, ihm zu raten, die Kosten für die Lackierung des Busses selbst zu zahlen. Wenn er das akzeptiert, hast du Glück, wenn nicht, dann war das das Risiko, das du in Kauf nehmen musstest, wenn du andere mit deinem Auto rumfahren lässt.
 
 
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an3
Alt 17.11.2003, 20:37   #3
Standard

Also ich hab soweit ziemlich alles kapiert

Und im ganzen kann ich dir nur raten (da das deutsche Rechtssystem eben doch recht verzwickt ist etc.), dass du mit deinem Kumpel abmachst, dass ihr sagen wir mal fifty-fifty macht...wenn er nicht drauf eingeht wirst du im Endeffekt alles tragen, da du ihn ja aufgefordert hast du fahren...sozusagen würde das also auch nichts nützen hier einen rechtsstreit in Fach zu setzen weil dich das dann zusätzlich nochmal die eventuellen Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. kostet...
 
 
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michaelg
Alt 17.11.2003, 21:05   #4
Standard

Die Problematik haben wir glücklicherweise weitestgehend geklärt, es wird wohl auf eine Teilung der Kosten hinauslaufen. Dafür, dass er gar nichts zahlen müsste find ich das schonmal prima.
 
 
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