
17.11.2003, 18:38
# 1 kleiner Unfall Koennte imo u.U. auch im "Im Namen des Gesetztes" stehen, verschiebt nach wohlwollen :>
Aus einem Unfall der sich am Freitagabend ereignete ergeben sich fuer mich nun ein paar Fragen. Erst einmal zum Vorfall:
am besagtem Abend uebetrug ich die Verfuegungsgewalt ueber meinen Wagen an einen Kumpel, damit er uns (insgesamt 5 mann) in die Stadt fahren konnte, da er nichts getrunken hatte, und wir den Bus verpasst hatten. Nun fuhren wir ins Stadtzentrum, und waren vielleicht 200m vom Parkplatz entfernt, als unser Fahrer dachte, der Parkplatz sei bereits erreicht (da war auch ne Auffahrt, aber eben nicht fuer den Parkplatz). Nungut, dass das ein Irrtum war wurde schnell bemerkt, und so wollte er zurueck auf die Strasse lenken. Bei diesem Manöver wurden wir von einem Kleinbus gestriffen. Ergebnis war eine durchgezogene Lackschramme an eben diesem Kleinbus.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Schäden fotografiert und saemtliche Personaldaten erfasst.
Nun moechte ich ersteinmal wissen, welche Reparaturmaßnahmen der Busfahrer jetzt durchzufuehren hat, ich nehme doch mal schwer an, dass es sich um Lackierungsarbeiten handelt. Über die anfallenden Kosten bin ich noch voellig im Unklaren; ich hab mich mit dem Geschaedigtem auch noch nicht ausgetauscht, ich wollte ihn bitten einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Unter Umstaenden ziehe ich in Erwaegung, den Schaden selber zu uebernehmen, ob das jetzt utopisch ist weiss ich nicht. Mir kam zu Ohren, dass in solchen Faellen oft Gesamtlackierungen vorgenommen werden, die angeblich notwendig sind, da moechte ich gerne wissen, ob das rechtlich ist, und falls nicht, mit welchen Argumenten ich versuchen kann, das zu unterbinden.
Naja sollte es wohl zu teuer werden, muss ich wohl doch meine Haftpflicht zahlen lassen, und mich entsprechen hochstufen lassen, was ueberleitet zu meiner naechsten Frage: betraegt der Rabattverlust in Zeiteinheiten bei einer Reuckstufung effektiv ein oder zwei Jahre? (fragt mich nicht wie ich darauf komme).
Meine naechste Frage gruendet sich auf die Tatsache, dass ich ja nicht Fahrer war. Die Informationen, die ich ueber Fahrer- und Halterhaftung eingeholt habe halfen mir nicht weiter. Dann noch was anderes, ich hab jetzt naemlich meine Versicherungsunterlagen nicht zur Hand, weswegen ich nicht genau weiss, ob ich ueberhaupt andere den Wagen haette fahren lassen duerfen. Bedeutet das hypothetisch wenn es so waere, dass nur ich fahren duerfte, das kein Haftpflichtanspruch besteht? [darueber haett ich mich auch mal frueher erkundigen koennen]
Hmmm mehr faellt mir jetzt dazu nicht ein, komm aber sicher noch. Neben konkreten Angaben begruesse ich auch allgemeine Informationen ueber Schadensregulierung, Ansprueche, Rechtliches usw. usf. |