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KFZ-VS unter 23 Jahre erbitte Ihre Tips

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aoxyz
Alt 26.12.2005, 11:43   #1
Standard KFZ-VS unter 23 Jahre erbitte Ihre Tips

Hallo

als ich beim Suchen bei google auf Ihre Antworten
gestoßen bin, wollte ich den Kontakt zu Ihnen.
Ich versuche meiner Nichte zu helfen. Sie ist Abiturientin & wird kommenden Herbst mit einem Studium beginnen. Es besteht die Möglichkeit, das Sie den von Ihrem Vater genutzten Zweitwagen fahren darf. Nur kenne ich aus vergangenen Jahren zwar die Möglichkeit in der Fam. als Zweitwagenregelung die Erstversicherung auf 80% zu setzen & an die Tochter zu übergeben - aber wie sich das bei unter 23 Jährigen verhällt, weiß ich nicht...???
Wissen Sie einen Rat ?

Dankeschön für Ihre Tips vorab
Freundliche Weihnachtsgrüße aus Leipzig
aoxyz
 
 
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Eisdrache
Alt 26.12.2005, 12:56   #2
Standard Autoversicherung unter 23 Jahren

Hallo,
es kommt auf die Gesellschaft an bei dem der Erstwagen versichert ist.
In der Regel sind das dann 140%. Sie hat Glück, dass sie nicht männlich sondern weiblich ist. Wäre sonst noch teurer.
Habe erst vor kurzem über die VHV einen Fiat Panda versichert. Baujahr 1991 (also altes Auto). Fahrerin 18 Jahre. 316 € im 1/4 Jahr. Bin fast vom Glauben abgefallen. Günstigere habe ich nicht gefunden die den Zweitwagen auch mit 140% versichert ohne dass der Erstwagen auch bei der Gesellschaft versichert ist. Hatte auch keine Zeit mehr zu rechachieren, da Kunde jetzt schon 6 Wochen nur auf Deckungskarte fährt. Das er KFZ schon angemeldet hatte, "erfuhr" ich durch die Mahnung der Gesellschaft.
Die Versicherungsvergleichprogramme kann man sich sonst wo hinschieben.
Die Europa Versicherung in dem Vergleich ganz vorne, stuft mit ca. 200% ein wenn Erstfahrzeug nicht dort versichert. Laut Vergleichsprogramm wäre es aber mit 140% gegangen.
Ich hatte das Problem mit der KFZ-Versicherung deshalb, weil ich nur verdammt gute Kunden im KFZ Bereich versichere und deshalb auch nicht
die ganzen KFZ Tarife auswendig kennen muss. Meine Tätigkeitsschwerpunkt liegt nicht im Sachversicherungsbereich.
Hoffentlich konnte ich etwas helfen.
Mit freundlichem Gruß
Bernd Herbert
 
 
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Eisdrache
Alt 26.12.2005, 13:50   #3
Standard Nochmal ich

hätte Ihren Text besser lesen sollen. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, existiert der Zweitwagen schon. Wenn ja, müssen Sie nur angeben dass Fahrerin unter 23 Jahren. Mit der Sf-Umschreibung müsst Ihr Euch direkt an Eure Gesellschaft wenden. Wenn z. B.der Zweitwagen auf 80% fährt kann Ihre Nichte die % nicht übernehmen, da sie wahrscheinlich den Führerschein noch nicht so lange besitzt. Wenn Zweitwagen erst zugelassen wird und die Gesellschaft Probleme wegen dem Alter und den % macht, checkt einmal einen % Tausch durch von Erst und Zweitfahrzeug.
Das heist, das Erstfahrzeug wird Zweitwagen. Keine Fahrer unter 23.
Zweitwagen wird Erstfahrzeug mit Fahrin unter 23. Dadurch kann der Zweitwagen dann mit 80% statt mit 140% anfangen.
Die Überschreibung der % sollte dann erst beantragt werden, wenn man sich eh in einer % Warteschlaufe befindet. Das heist einige Jahre zwischen 60 und 50 %. Lassen Sie sich von Ihrer Gesellschaft die SF Staffel schicken.
Tschau
Bernd Herbert
 
 
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