Strafbarkeit des Autofahrers beim "Autosurfen" auf einem Feldweg
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf macht sich ein Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, wenn sich mit seinem Einvernehmen eine andere Person auf sein Autodach legt und diese bei der anschließenden Fahrt über einen Feldweg vom Autodach fällt und schwer verletzt wird.
Das hab ich auch im Internet gefunden, sagt allerdings nichts über das Autosurfen ansich aus. Bei den Aktionen an denen ich mitgewirkt habe, ist nie etwas passiert, der Text trifft also auf mich genauso wenig zu, wie die Strafe besoffen einen Unfall zu bauen, obwohl man besoffen keinen gebaut hat. Dass wirklich etwas passiert ist auch nicht wahrscheinlich... Es gab in der Gegend auch keine größeren Tiere o.ä.
Vor n paar Tagen hab ich auf dem Weg nach Hause ein paar Typen über solche Aktionen reden gehört. Waren richtig stolz drauf. Ich hab mich nur gefragt, wie man nur so blöd sein kann.
Ich schätze mal du schreibst das nur hin, um mir mitzuteilen, für wie blöd du mich hälst. Deine Meinung ist mir allerdings in einer so undifferenzierten Form ziemlich egal. Hab hier meinen Beitrag zu dem Thread gegeben und nicht gesagt, wie toll Autosurfen ist, und dass das doch jeder mal ausprobieren sollte. Ich kann davon auch wie gesagt nur abraten. Wie eigentlich von den meisten Sachen, die hier erzählt werden.
Und das mit der Lichthupe ist auch so eine Sache... Wenn auf der linken Spur auf der Autobahn, auf jemanden zufährt, der auf die rechte Spur wechseln kann, dann ist es ausdrücklich erlaubt, die Lichthupe zu verwenden. Wenn man möchte kann man außerorts sogar um sein Überholen anzukündigen die normale Hupe verwenden. Drängeln und Nötigung kommt erst dann ins Spiel, wenn man zu dicht auffährt, oder seinem Vordermann permanent hinten reinleuchtet.
Und jegliche Racheaktionen im Straßenverkehr stellen natürlich nur eine weitere Gefährdung da, und sollten vermieden werden.