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Fußgänger

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Felicitas
Alt 14.06.2007, 08:52   #1
Standard Fußgänger

mich würde mal etwas interessieren und zwar: inwiefern sind fußgänger verkehrsteilnehmer?

situation die mich zu der frage bewegt: innerorts an einer kreuzung zweier nicht gleichberechtigter gassen. bei mir steht ein stopschild, spricht die kreuzende straße gebietet vorfahrt. als kein auto kommt überquere ich die kreuzung und mir springt eine fußgängerin vors auto. sie plärrt mich zusammen ob ich wohl spinnen würde, bei mir wäre ein stopschild.

natürlich muss man auf fußgänger rücksicht nehmen. aber wenn die eine straße überqueren ohne fußgängerüberweg oder ampeln, dann sind die doch keine verkehrsteilnehmer (und vorallem muss die nach rechts und links schauen....)? da hätte sie schon auf der kreuzenden straße laufen müssen um sich sowas wie "vorfahrtsrecht" zu erwirken. die ist doch aber nur von einem gehweg, zwischen autos hervor, auf die andere straßenseite gesprungen.

ende vom lied war natürlich dass ich seelenruhig ausgestiegen bin, mich noch ne weile hab anschnautzen lassen und dann fragte ob sie schon mal ne fahrschule von innen gesehen hat und wieso sie glaubt verkehrsteilnehmer im sinne der StVO zu sein. da ist sie dann abgedampft.

ich frag mich nur ob ich recht hatte
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Alt 14.06.2007, 09:42   #2
Standard

Fußgänger haben sich auch entsprechend der StVo im Strassenverkehr zu verhalten. Z.B verlässt ein Fußgänger einen Fußweg oder Seitestreifen (bei Vorhandensein) und betritt eine Fahrbahn, ist ein Strafgeld von € 5,- fällig.

Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten, ebenfalls € 5 bis €10 mit eventueller Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern.

Jumpy
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 14.06.2007, 12:12   #3
Standard

Fußgänger sind natürlich Verkehrsteilnehmer. Das heißt dann aber auch dass sie sich angemessen verhalten sollten. Sprich nicht ohne auf den Verkehr zu achten auf die Strasse stiefeln.

Die Situation, die du da zeichnest, feli, ist echt ne saublöde Standardsituation, wenn da ein Kind rausspringt ists noch blöder. Natürlich sollte es da nicht, aber wenn was passiert ist ist es scheiße egal wer jetzt recht hatte und wer nicht.
 
 
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Alt 14.06.2007, 12:16   #4
Standard

Der Zeichnung und Schilderung der Situation nach, würde ich aUF jeden Fall Feli recht geben. Wenn ich als Fußgänger zwischen zwei Autos auf die Strasse latsche, muss ich schauen ob ein Auto kommt. Und zwar nicht nur 2 Meter in jede Richtung
 
 
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Sili
Alt 14.06.2007, 14:49   #5
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ja stimmt auch die gute frau hat unberechtigt genörgelt... man muss lediglich fußgängern das überqueren ermöglichen, wenn man in eine straße einbiegt in der sie grade drüber möchten
 
 
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Alt 14.06.2007, 16:35   #6
Standard

Zitat von Sili
ja stimmt auch die gute frau hat unberechtigt genörgelt... man muss lediglich fußgängern das überqueren ermöglichen, wenn man in eine straße einbiegt in der sie grade drüber möchten

? Nein, nicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne entsprechenden Fußgängerübergang !
 
 
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Alt 14.06.2007, 16:52   #7
Standard

also, bei uns ist es so, dass die fußgänger zu warten haben, wenn da kein überweg ist. wär ja schön, wenn ich frei schnauze auf jede straße rennen könnte und behaupten könnte, jedes auto müsse nun anhalten.
wenn da nun ein überweg gewesen wäre...

mir persöhnlich käme es nicht in den sinn, einfach auf ne straße ohne überweg zu springen und dann auch noch rumzupöbeln, wenn mich da einer fast umräumt.
 
 
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Felicitas
Alt 14.06.2007, 17:14   #8
Standard

also, auf jeden fall hatte ich recht und das stop schild gilt für mich nur für fahrende dinger die auf der straße kommen die meinen fahrtweg kreuzt und nicht für fußgänger die meinen weg kreuzen.

@lupus: ich hab die natürlich nicht angefahren. genausowenig wie ich ein kind erwischt hätte. da gehts nur ums prinzip und darum dass ich im prinzip immer gerne recht habe *gg*.

Geändert von Felicitas (14.06.2007 um 17:42 Uhr).
 
 
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seele
Alt 14.06.2007, 17:20   #9
Standard

Das Stopschhild gilt in der Situation sowieso nur für die kreuzende Straße. Hättest diese Frau also zurecht anfahren dürfen wenn der doofe §1 nicht wär. ^^
 
 
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Alt 14.06.2007, 18:14   #10
Standard

Zitat von Jumpy
Zitat von Sili
ja stimmt auch die gute frau hat unberechtigt genörgelt... man muss lediglich fußgängern das überqueren ermöglichen, wenn man in eine straße einbiegt in der sie grade drüber möchten
? Nein, nicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne entsprechenden Fußgängerübergang !
§ 9 (3) StVO
Und wenn man das vor der Fahrprüfung irgendwie nicht mitbekommen hat lernt man es spätestens in einer Studentenstadt voller suizidal veranlagter Fahrradfahrer u.Ä. "the hard way". *g

Zusätzlich in und beim Verlassen von verkehrsberuhigten Bereichen, Einfahrten, ...

Ansonsten wie auch im Ausgangsfall § 25 (3).

Ich bin sicher das findet ihr selber, und ob ein Fußgänger nun ein Verkehrsteilnehmer in einem öffentlichen Verkehrsaum ist, was das schon wieder sein soll und in welchen Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen das versteckt ist erst recht.

Zitat von seele
Das Stopschhild gilt in der Situation sowieso nur für die kreuzende Straße. Hättest diese Frau also zurecht anfahren dürfen wenn der doofe §1 nicht wär. ^^
StGB? Aber §§ 211, 212 gibts doch schon länger..

Ja das war polemisch. :>
 
 
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MiKe
Alt 14.06.2007, 22:22   #11
Standard

1.) Wg. §1 StVO haben ALLE Verkehrsteilnehmer auf ALLE anderen Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) Rücksicht zu nehmen! Ansonsten gilt das als "auf seinem Recht bestehen" und das kann sehr teuer werden (vgl. "Vorfahrt erzwingen").

2.) Grundsätzlich muss man immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Dies zeigt sich allein schon aus diversen Urteilen bzgl. Haftung ( |= Schuld), wo bspw. ein Fahrradfahrer einem Auto reingefahren ist, das an der Ampel stand, das Auto aber trotzdem Schadensersatz zahlen musstee und theoretisch sogar auf Schmerzensgeld hätte verklagt werden können. Nennt sich "Betriebsrisiko" (solang es vom Radfahrer bzw. Fußgänger kein Vorsatz war) und ist auf diesen Fall übertragbar!

3.) Gerade bei diesen unübersichtlichen Situationen wäre der Autofahrer voll drangewesen, wenn etwas passiert wäre. Er muss so fahren, dass er jederzeit Bremsen können muss - gerade wg. solchen möglichen Situationen. Inwiefern der klare Menschenverstand da sagt "Der Fußgänger ist selbst schuld!" - das spielt hier (leider) absolut keine Rolle!


Dass der Fußgänger natürlich genauso dran sein kann (vgl. §315b, StGB) steht außer Frage!
 
 
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Felicitas
Alt 14.06.2007, 23:39   #12
Standard

also nee, seitwand gilt die stvo für fußwege? fußwege sind doch nicht bestandteil vom verkehr. und fußgänger haben auf dem fußweg zu bleiben oder sich abzusichern wenn sie über die straße laufen. wenn die auf der straße die meinen weg kreuzte gelaufen wäre, dann hätte ich sie mit würgen als verkehrsteilnehmer anerkannt, aber so doch nicht. und rücksicht hin oder her, es geht darum, dass das stopschild mir primär vorschreibt zu schauen was rechts und/oder links auf der straße kommt die meinen weg kreuzt. das schild sagt nicht "schauen sie nach oben ob ein fußgänger geflogen kommt". und das schild an sich sagt auch nicht "sie müssen anhalten wenn ein fußgänger kommt". dieses schild bezieht sich nur und ausschließlich auf "gegenstände" die AUF der STRASSE meinen weg kreuzen.

es geht nur um das schild in bezug auf kreuzende fußgänger. nicht um rücksichtnahme und der schwächste fliegt. ich bin ja auch nicht ausm stand (nach absichern ob von rechts oder links auf der straße die da war etwas kam) in 3metern auf 100 gewesen, sonst hätt ich die wohl mit sicherheit mitgenommen.

es geht einzig und allein darum, dass die schnäpfe behauptet hat, dass das stopschild auch in bezug auf sie gilt und sie vorfahrt - äh vorgang hat gegenüber dem auto.
 
 
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MiKe
Alt 15.06.2007, 00:14   #13
Standard

Das Schild selbst bezieht sich nur auf Fahrzeuge. In der StVO heißt es:
Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294).
Da Fußgänger im Normalfall nun mal nicht auf Straßen "fahren" sondern diese maximal überqueren, gilt das auch nicht für sie. Ebenso gibt es für Fußgänger ja auch kein rechts vor links o.ä.! Ein Fußgänger muss ja auch nicht an an nem Stoppschild stehen bleiben, wenn er über die Kreuzung läuft
 
 
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Krashok
Alt 15.06.2007, 02:24   #14
Standard

klar hast du recht ..aber sollte es mal stress geben so prozesstechnisch verliert man fast immer gegen fußgänger..
 
 
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Kittcat4you
Alt 16.06.2007, 19:16   #15
Standard

das stop schild bezieht ich doch in erster Linie auf die Kreuzung.
Hat mit der Sache doch dann gar nichts zu tun, schließlich war die Situation nach der kreuzung. ist schon ziemlich scheiße wenn man auto fährt und so ein fußgänger ohne schauen auf die straße läuft.


Ist doch die Hauptsache das nichts passiert ist.

Geändert von Felicitas (17.06.2007 um 11:13 Uhr).
 
 
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Alt 17.06.2007, 21:22   #16
Standard

Zitat von felicitas
es geht einzig und allein darum, dass die schnäpfe behauptet hat, dass das stopschild auch in bezug auf sie gilt und sie vorfahrt - äh vorgang hat gegenüber dem auto.
Und da hat die dumme Schnepfe einfach nur unrecht

Name:  535798 zebra.jpg
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Roter_Drache
Alt 17.06.2007, 22:11   #17
Standard

wobei ich gerde überlege in meiner fahrschule war das auch so. wenn vorfahrt gewähren/Stop ist, meinte mein fahrlehrer immer dass das auch für die fussgänger gilt, die am rand stehen... somit heißt es ranfahren. stehen bleiben den fussgänger rüberlassen und fertig..
so hab ich das im hinterkopf, weil ich zig mal an solchen situationen anhalten musste, obwohl die straße weit und breit frei war.
 
 
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distressed
Alt 17.06.2007, 22:18   #18
Standard

Aber: Es war ja schon auf der anderen Seite der Kreuzung... Wenns direkt am Stopschild ist, ok da schaut man ja nach links und rechts.
Aber schon in der neuen Straße - kann ich mir nicht vorstellen, dass das in der Fahrschule verlangt wird.
 
 
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Manni
Alt 17.06.2007, 23:51   #19
Standard

Zitat von MiKe
2.) Grundsätzlich muss man immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Dies zeigt sich allein schon aus diversen Urteilen bzgl. Haftung ( |= Schuld), wo bspw. ein Fahrradfahrer einem Auto reingefahren ist, das an der Ampel stand, das Auto aber trotzdem Schadensersatz zahlen musstee und theoretisch sogar auf Schmerzensgeld hätte verklagt werden können.
Sorry, aber das kann ich nicht glauben.
Wenn wir hier von einem Auto reden, dass schon mehrere Sekunden an einer roten Ampel stand, als dann ein Fahrradfahrer aufgefahren ist, dann würde ich das entsprechende Urteil, dass den Autofahrer verurteilt hat, gerne mal sehen.

Und zum eigentlichen Topic:
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass du nicht gehalten hast sondern nur langsamer geworden bist? Und als du gesehen hast, dass kein Auto kommt, bist du wieder schneller gefahren?

Wenn, ja: An einem Stop-Schild muss man immer halten. Auch wenn man vorher schon sehen konnte, dass nichts kommt.
Das soll jetzt nicht heißen, dass die Fußgängerin recht hatte.* Nur mal so.....

Wenn, nein: Vergiss das "Wenn ja".

*Edit: Hab mir die kleine Zeichnung erst jetzt angeguckt......
Für DIE Stelle gilt das Stop-Schild natürlich nicht.
 
 
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MiKe
Alt 17.06.2007, 23:59   #20
Standard

Zitat von Manni
Sorry, aber das kann ich nicht glauben.
Wenn wir hier von einem Auto reden, dass schon mehrere Sekunden an einer roten Ampel stand, als dann ein Fahrradfahrer aufgefahren ist, dann würde ich das entsprechende Urteil, dass den Autofahrer verurteilt hat, gerne mal sehen.
Werde mal nach dem Urteil suchen. Der Fahrradfahrer hatte natürlich ganz klar Schuld, weswegen der Autofahrer selbstverständlich auch keine Strafe zahlen musste. Die Haftung liegt jedoch beim Autofahrer (siehe Betriebsgefahr)!

Anderes Beispiel für Betriebsgefahr: Du bittest einen Kumpel, dein Auto zur Werkstatt zu bringen. Er baut einen Unfall. Wessen Versicherung (oder auch nicht) haftet? Deine! Auch wenn du zum Unfallzeitpunk grad vor dem TV gesessen hast oder so.

Das alles steht auch im §7, StVG:
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder [...] eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Geändert von MiKe (18.06.2007 um 00:09 Uhr).
 
 
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Sidolin
Alt 18.06.2007, 01:06   #21
Standard

Naja, da das ganze ja nicht direkt beim Stopschild war sondern eindeutig dahinter, gilt das nicht mehr. Also ist das die gleiche Situation wie wenn sie bei einer normalen Straße einfach so zwischen parkenden Autos die Straße überqueren will, und da muss man als Fußgänger einfach schauen ob ein Auto kommt.
 
 
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seele
Alt 18.06.2007, 05:25   #22
Standard

Werde mal nach dem Urteil suchen. Der Fahrradfahrer hatte natürlich ganz klar Schuld, weswegen der Autofahrer selbstverständlich auch keine Strafe zahlen musste. Die Haftung liegt jedoch beim Autofahrer (siehe Betriebsgefahr)!
das Auto aber trotzdem Schadensersatz zahlen musstee und theoretisch sogar auf Schmerzensgeld hätte verklagt werden können
Sorry, aber das is nonsense und hat auch nichts mit Betriebsgefahr zu tun. Betriebsgefahr ist das, was von deinem (in Betrieb genommenen) "Gefährt" auch selbst ausgeht.

Desweiteren:
1.) Wg. §1 StVO haben ALLE Verkehrsteilnehmer auf ALLE anderen Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) Rücksicht zu nehmen! Ansonsten gilt das als "auf seinem Recht bestehen" und das kann sehr teuer werden (vgl. "Vorfahrt erzwingen").

2.) Grundsätzlich muss man immer auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Stimmt so auch nicht. Du musst nicht auf schwächere Teilnehmer Rücksicht nehmen, sonder wie du schon sagtest jeder auf jeden und der Situation angemessen handeln. Wenn mir ein Radfahrer in die Seite fährt weil er meine Vorfahrt missachtet trägt er die Hauptschuld, aber ich habe ebenso eine Teilschuld, weil ich nicht ausgewichen bin (in wie weit das auch immer hätte möglich sein können). Rein rechtlich ist aber der dran, der die Vorfahrt missachtet hat.

Er muss so fahren, dass er jederzeit Bremsen können muss
Wo steht das? Du musst so fahren dass du dein Gefährt jeder Zeit unter Kontrolle hast, als auch du Abstände einhalten solltest. Der Satz macht an sich schon wenig Sinn, weil du eh immer bremsen kannst, wenn du willst.

@Beispiel mit dem Auto -> Freund fährt
Wenn du jmd. mit deinem Auto fahren lässt, der nicht in der Versicherung eingetragen ist und dieser baut einen Unfall, zeigt dir die Versicherungen einen Piepmatz und du darfst blechen und zwar alle dadurch entstandenen Kosten. Das hat aber wiederum nichts mit der Betriebsgefahr zu tun sondern ist schlicht Vertragsbruch.
 
 
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Felicitas
Alt 18.06.2007, 08:41   #23
Standard

Zitat von Manni
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass du nicht gehalten hast sondern nur langsamer geworden bist? Und als du gesehen hast, dass kein Auto kommt, bist du wieder schneller gefahren?
natürlich hab ich gehalten :>, dann gesehen dass kein auto kommt und dann erst wieder angefahren und weitergefahren.

ich wusste doch dass es gut war mit paint zu spielen
 
 
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MiKe
Alt 18.06.2007, 15:42   #24
Standard

Wenn mir ein Radfahrer in die Seite fährt weil er meine Vorfahrt missachtet trägt er die Hauptschuld, aber ich habe ebenso eine Teilschuld, weil ich nicht ausgewichen bin (in wie weit das auch immer hätte möglich sein können). Rein rechtlich ist aber der dran, der die Vorfahrt missachtet hat.
Hab doch nix anderes gesagt. Rücksichtnahme, Schuld und Haftung haben nur wenig miteinander zu tun. Man muss lernen zu differenzieren

Wo steht das? Du musst so fahren dass du dein Gefährt jeder Zeit unter Kontrolle hast, als auch du Abstände einhalten solltest. Der Satz macht an sich schon wenig Sinn, weil du eh immer bremsen kannst, wenn du willst.
Sorry, da fehlt ein Satzteil. Meinte damit, dass man so fahren muss, dass man jederzeit rechtzeitig abbremsen kann, wenn irgendwas passiert. Nicht umsonst darf man an Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Wenn's da einen erwischt, ist der Autofahrer ziemlich am Sack, auch wenn der Fußgänger nicht einfach so auf die Straße hätte springen dürfen. Klar is sowas assi... Aber in unserem Rechtssystem gilt es einfach, den Schwächeren zu schützen und dementsprechend wird der Stärkere stärker "bestraft" (nicht mit Strafe sondern Haftung).

...to be continued.
 
 
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ShakeTheDisease
Alt 11.11.2007, 17:18   #25
Standard

Vielleicht etwas OT, aber Thread ist ja schon älter: Was mir bei diesem Thema "plärrende Fußgänger" auffällt: Viele Fußgänger verhalten sich falsch und haben keine Einsicht. Immer wieder passiert es mir, daß mir beim Linksabbiegen Fußgänger vor den Bug rennen, weil sie bei Rot rüber rennen und sich nicht nach allen Seiten umgeschaut haben. Wenn ich dann mal hupe, weil das irgendwann nervt, kriege ich noch Schimpfwörter an die Backe geknallt. Deshalb an alle Fußgänger, die bei Rot rüber hasten müssen, schaut nicht nur nach links und rechts.
Hier mein überlebenswichtiger Tip: Schaut auch nach HINTEN rechts, achtet auf Linksabbieger!
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Name:	Auto3.jpg
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ID:	4058
Mir fällt das schon länger auf, daß sich Verkehrsteilnehmer falsch verhalten und dann die Schuld immer bei den anderen sehen. Keiner übernimmt mehr Verantwortung für sein eigenes Handeln.
 
 
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