Zitat von distressed Die beiden Tasten sind Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer (den man ohne Strafe immer anmachen darf)
Falsch! Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schnee, Regen oder Nebel, siehe auch StVO, §17, Abs. 3:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Merk dir am besten: Abblendlicht darfst du _immer_ benutzen, Nebelscheinwerfer nur bei Nebel, Schnee, Regen (Sichtweit
egal), Nebel
schlussleuchte nur bei Sichtbehinderung durch Nebel mit Sichtweite unter 50m.
Wg. der Schalterfrage: Der VW Golf (mein damaliges Fahrschulauto) hat nen ähnlichen Schalter wie der von distressed:
Meistens isses bei den Autos mit Drehschaltern für's Licht so, dass du mit 1x Rausziehen des Drehknopfs die Nebelscheinwerfer anmachst, wenn du noch weiter rausziehst die Nebelschlussleuchte!
Nimm's mir nicht übel, aber bist du dir sicher, dass du für die Fahrprüfung schon bereit bist?