Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Hobby > Drive In

Auszahlung nach Unfallschaden

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Walli-Man
Alt 20.12.2006, 19:10   #1
Standard Auszahlung nach Unfallschaden

Folgender Sachverhalt:

Ich war als Beteiligter in einen Unfall verwickelt (war nicht der Verursacher, sondern Geschädigter!). Hab dann den Schaden von einem von mir bestellten Gutachter schätzen lassen. Ich hab den Schaden nicht reparieren lassen, sondern wollte mir lieber das Geld auszahlen lassen. Dann hab ich dass Gutachten an die gegnerische Versicherung geschickt. Diese Versicherung schickte daraufhin nochmals einen Gutachter zu mir um sich das Unfallfahrzeug zu betrachten.

Vor einigen Tagen bekam ich nun von der Versicherung einen Barscheck geschickt. Die Versicherung rechnete wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert - Restwert = ausgezahlter Betrag

Das erste Gutachten, dass von mir selbst in Auftrag gegeben wurde übernahm die Versicherung aber nicht! Ich sitze nun auf diesen Kosten!

Kann ich nicht verlangen, dass mir die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten, die wesentlich höher sind als der oben errechnete Betrag sind, auszahlen, auch wenn ich nicht reparieren lassen? Warum zahlt die Versicherung das erste Gutachten nicht?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen? - Vielleicht ward ihr schon in der selben Situation?!
 
 
Nach oben
HoTTe83
Alt 20.12.2006, 19:26   #2
Standard

also wenn nichts geändert wurde, muß die versicherung das gutachten zahlen!

du als geschädigter hast das recht dir einen gutachter auszusuchen. das die versicherung noch zusätzlich nen eigenen gutachter rausschickt pasiert öfter. aber trotzdem müßen die das erste gutachten zahlen. und wenn du ne rechtsschutz hast, dann ab zum anwalt. wenn man sich dann nicht einigen kann kommt ein driter unabhängiger sachverständiger raus.
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 20.12.2006, 19:43   #3
Standard

Rechtsschutz hab ich leider keinen. Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass die auch dass erste Gutachten zahlen müssen?

War das die richtige Abrechnungsmethode?
Wiederbeschaffung - Restwert = ausgezahlter Betrag
 
 
Nach oben
doomhammer
Alt 20.12.2006, 20:42   #4
Standard

Zitat von Walli-Man
War das die richtige Abrechnungsmethode?
Wiederbeschaffung - Restwert = ausgezahlter Betrag
Jo das stimmt so. Dein Gutachten muss von der Versicherung übernommen werden - im Normalfall siehst du die Rechnung des von dir beauftragten Gutachters garnicht, der schickt die direkt an die gegnerische Versicherung.
 
 
Nach oben
semmela
Alt 21.12.2006, 06:49   #5
Standard

Gutachter muss von der Versicherung gezahlt werden. Wenn du den Schaden nicht reparieren lässt, bekommste auch keine Mehrwertsteuer. Nur so zur Info, falls du dich wunderst
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 21.12.2006, 18:06   #6
Standard

Wiederbeschaffungswert - Restwert = ausgezahlter Betrag

Bei der Abrechnungsmethode spielt doch die Mehrwertsteuer gar keine Rolle, oder?
 
 
Nach oben
HoTTe83
Alt 24.12.2006, 02:10   #7
Standard

was ist denn aus dem gutachten geworden? kernschrott?

bzw. was steht denn alles im gutachten drin? da müssen doch rep. kosten drin stehen aus denen sich alles zusammensetzt, und dadurch auch mwst draufkommen.


wenn du keinen kernschrott hast, ist die rechnung falsch, weil dann wird dir ja "nur" der betrag fr die komplette reperatur erstattet, bis auf die mwst.
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 24.12.2006, 13:30   #8
Standard

Hier mal die Daten aus dem Gutachten (2. Gutachten, von der Versicherung beauftragt!):


Reparaturkosten mit MwSt.: 1663,34
Reparaturkosten ohne MwSt.: 1433,91

Wiederbeschaffungswert mit MwSt.: 2100,00
Restwert mit Mwst.: 1000,00

Die Versicherung rechnete wie folgt ab (Scheck):

Wiederbeschaffungswert: 2100,00
- Restwert: 1000,00
+ Pauschale Kosten (Tel., Porto etc.): 20,00

= 1120,00

Hab denn Schaden nicht reparieren lassen, da es sich hauptsächlich um Lackschäden und kleine Splitterschäden an der Frontscheibe handelt, die man kaum erkennt! Fahr nen 3er Golf BJ. 1993.

Ham die korrekt abgerechnet?
Kann ich da nicht die Reparaturkosten verlangen?

Will soviel Geld wie möglich rausholen, um gleich ein bisschen was für mein neues Auto zu haben!

Wie siehts mit dem ersten Gutachen aus, dass ich beauftragt hab, müssen die das nicht übernehmen oder war das einfach nur Dummheit von mir das in Auftrag zu geben ohne die Versicherung des Unfallverursachers zuvor zu verständigen?


Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


Frohe Weihnachten!!!
 
 
Nach oben
Meister_Propper
Alt 24.12.2006, 13:46   #9
Standard

sowie ich das sehe könnte es auch sein das sie dein auto als wirtschaftlichen totalschaden ansehen, weil eben dieser wiederbeschaffungswert angegeben ist. Und dann wirst du nicht mehr geld bekommen.

Hatte vor 4 wochen auch nen unfall als geschädigter. Mein Swift hatte noch nen restwert von 2800€ aber der schaden belief sich auf 4600€.

Aber ich hätte nie die 4600€ bekommen weil es den wert des autos übersteigt und sich ne reperatur nicht lohnt.

der gutachter den ich bestellt habe wurde aber von der versicherung bezahlt.
 
 
Nach oben
HoTTe83
Alt 24.12.2006, 15:21   #10
Standard

also normal ist das aber kein totalschaden.... die reperaturkosten sind doch niedriger als der wiederbeschaffungswert. also müßten die normal 1433,91 verrechnen und zusätzlich AUF JEDENFALL deinen gutachter bezahlen. weil wie gesagt als unfallopfer hast du das recht dir nen gutachter zu nehmen.


ich frag nachher am tannenbaum mal meinen onkel. aber ich bin mir fast sicher
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 24.12.2006, 15:31   #11
Standard

Es wurde kein Totalschaden festgestellt. Laut Gutachten lohnt es sich noch zu reparieren!

Warum wird da die MwSt. abgezogen? - Ich bin doch kein Unternehmer, der die Mwst. wieder absetzen kann!

@Hotte: Vielen Dank bereits für deine Hilfe!!!
 
 
Nach oben
35i
Alt 24.12.2006, 22:25   #12
Standard

Haste bei deinem Gutachter so ne Abtretungserklärung oder ähnlich unterzeichnet? Der hat mir das damals so erklärt, wenn das Ding bei der Versicherung landet muss sie ihn bezahlen.
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 25.12.2006, 12:55   #13
Standard

Hab ne Abtretungserklärung bei dem von mir bestellten Gutachter gemacht! Hoffe mal, dass es dann auch so läuft wie bei dir!!!
 
 
Nach oben
DasTobbi
Alt 25.12.2006, 13:52   #14
Standard

Ich schätze mal die Mehrwertsteuer wird abgezogen da Du sie ja auch nicht bezahlen musst wenn Du den Wagen nicht reparieren lässt sondern Dir die Summe auszahlen lässt...
Ist ja irgendwo logisch...
 
 
Nach oben
semmela
Alt 28.12.2006, 21:29   #15
Standard

lässt du nach gutachten abrechnen, bekommste keine mehrwertsteuer, weil du ja nur das geld willst und nicht reparieren... ganz einfach...
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 29.12.2006, 17:13   #16
Standard

Reparaturkosten mit MwSt.: 1663,34
Reparaturkosten ohne MwSt.: 1433,91


Also müssten die mir die 1433,91 € auszahlen? - und nicht nur 1120, 00 (Wiederbeschaffung - Restwert + Pauschale Kosten)
 
 
Nach oben
semmela
Alt 30.12.2006, 15:15   #17
Standard

sobald du nen totalschaden hast wäre die rechnung der versicherung richtig, da du den wagen aber reparieren lassen könntest, also kein wirtschaftlicher totalschaden vorhanden ist, müssen sie dir die reperaturkosten auszahlen. wie gesagt ohne mehrwertsteuer, wenn du sagst du rechnest nach gutachten ab. das gutachten müssen die natürlich auch zahlen
 
 
Nach oben
SV Eiserbeck
Alt 10.01.2007, 10:23   #18
Standard

Hallo,
solche Fälle erlebe ich fast täglich bei meiner Arbeit als Kfz.-Gutachter. Das Fahrzeug bleibt bis zum Wiederbeschaffungswert ein Reparaturfahrzeug-als Abrechnung der Reparaturkosten (netto). Es entsteht ja kein restwert, wenn du z.B. das Fahrzeug in Eigenregie wieder instandsetzt. Da einige Versicherungen immer wieder versuchen, einen Geschädigten auf Grund seiner Unkenntnis zu übervorteilen, sollte man, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist oder eine Rechtschutzversicherung besteht sofort zu einem Verkehrsanwalt gehen. Bestimmt kann da der selbstbeauftragte Gutachter einen empfehlen. Es gibt eindeutige Positionen des BGH.
Das von dir beauftragte Gutachten muss die gegenerische Versicherung bezahlen, es sei denn es ist so verkehrt, dass niemand etwas damit anfangen kann.
Lange Rede kurzer Sinn- sofort zum Anwalt mit dem eigenen Gutachten, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen, trotz Abtretungserklärung.

Gruss SV Eiserbeck
 
 
Nach oben
Walli-Man
Alt 11.01.2007, 20:13   #19
Standard

@ Eisenbeck: Hat jetzt die Versicherung mit mir richtig abgerechnet?

Passt es, dass ich 1.120,00 € bekommen hab?
 
 
Nach oben
SV Eiserbeck
Alt 12.01.2007, 09:24   #20
Standard

Hallo Walli-Man
da der Unfall noch nicht sehr lange her ist und du dem Anschein nach vollkommen unschuldig bist, solltest du mit dem von dir in Auftrag gegebenen Gutachten zu einem sehr guten Verkehrsrechtsanwalt gehen, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es beim BGH ein Urteil wonach bis zum Wiederbeschaffungswert repariert werden kann. Wann du das machst oder überhaupt ist dein Recht zu koordinieren. Ich will damit sagen, so lange ein fahrzeug reparabel ist, entsteht auch kein Restwert.
Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter - also nichts wie hin zum Anwalt.

MfG SV Eiserbeck
 
 
Nach oben
ft60user
Alt 12.01.2007, 12:15   #21
Standard

Zitat von Walli-Man
Hier mal die Daten aus dem Gutachten (2. Gutachten, von der Versicherung beauftragt!):


Reparaturkosten mit MwSt.: 1663,34
Reparaturkosten ohne MwSt.: 1433,91

Wiederbeschaffungswert mit MwSt.: 2100,00
Restwert mit Mwst.: 1000,00

Die Versicherung rechnete wie folgt ab (Scheck):

Wiederbeschaffungswert: 2100,00
- Restwert: 1000,00
+ Pauschale Kosten (Tel., Porto etc.): 20,00

= 1120,00

Hab denn Schaden nicht reparieren lassen, da es sich hauptsächlich um Lackschäden und kleine Splitterschäden an der Frontscheibe handelt, die man kaum erkennt! Fahr nen 3er Golf BJ. 1993.

Ham die korrekt abgerechnet?
Kann ich da nicht die Reparaturkosten verlangen?

Will soviel Geld wie möglich rausholen, um gleich ein bisschen was für mein neues Auto zu haben!

Wie siehts mit dem ersten Gutachen aus, dass ich beauftragt hab, müssen die das nicht übernehmen oder war das einfach nur Dummheit von mir das in Auftrag zu geben ohne die Versicherung des Unfallverursachers zuvor zu verständigen?


Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


Frohe Weihnachten!!!


Hallo Walli-Man,

die Versicherung muss dir den Nettobetrag über die Reparaturkosten in Höhe von 1433,91 EUR auszahlen. Grund - Die Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert, also kein Totalschaden. Der Restwert spielt dabei keine Rolle mehr und darf von der Gesamtsumme nicht abgezogen werden.

Nach der hier aufgeführten Abrechnung würde die Versicherung etwa 300 EUR sparen. Ein Nutzungsausfall bzw. Mietwagen kann nicht in Anspruch genommen werden, da keine Reparatur durchgeführt wurde.
 
 
Nach oben
ft60user
Alt 12.01.2007, 12:22   #22
Standard

Zitat von SV Eiserbeck
Hallo Walli-Man
da der Unfall noch nicht sehr lange her ist und du dem Anschein nach vollkommen unschuldig bist, solltest du mit dem von dir in Auftrag gegebenen Gutachten zu einem sehr guten Verkehrsrechtsanwalt gehen, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es beim BGH ein Urteil wonach bis zum Wiederbeschaffungswert repariert werden kann. Wann du das machst oder überhaupt ist dein Recht zu koordinieren. Ich will damit sagen, so lange ein fahrzeug reparabel ist, entsteht auch kein Restwert.
Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter - also nichts wie hin zum Anwalt.

MfG SV Eiserbeck
Bei bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert könnte man auf eine Reparatur bestehen. Dann muss aber wirklich fachgerecht in einer Werkstatt repariert werden.
 
 
Nach oben
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:16 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.
Grüne Links?

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.