Zitat von Walli-Man Hier mal die Daten aus dem Gutachten (2. Gutachten, von der Versicherung beauftragt!):
Reparaturkosten mit MwSt.: 1663,34
Reparaturkosten ohne MwSt.: 1433,91
Wiederbeschaffungswert mit MwSt.: 2100,00
Restwert mit Mwst.: 1000,00
Die Versicherung rechnete wie folgt ab (Scheck):
Wiederbeschaffungswert: 2100,00
- Restwert: 1000,00
+ Pauschale Kosten (Tel., Porto etc.): 20,00
= 1120,00
Hab denn Schaden nicht reparieren lassen, da es sich hauptsächlich um Lackschäden und kleine Splitterschäden an der Frontscheibe handelt, die man kaum erkennt! Fahr nen 3er Golf BJ. 1993.
Ham die korrekt abgerechnet?
Kann ich da nicht die Reparaturkosten verlangen?
Will soviel Geld wie möglich rausholen, um gleich ein bisschen was für mein neues Auto zu haben!
Wie siehts mit dem ersten Gutachen aus, dass ich beauftragt hab, müssen die das nicht übernehmen oder war das einfach nur Dummheit von mir das in Auftrag zu geben ohne die Versicherung des Unfallverursachers zuvor zu verständigen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Frohe Weihnachten!!!
Hallo Walli-Man,
die Versicherung muss dir den Nettobetrag über die Reparaturkosten in Höhe von 1433,91 EUR auszahlen. Grund - Die Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert, also kein Totalschaden. Der Restwert spielt dabei keine Rolle mehr und darf von der Gesamtsumme nicht abgezogen werden.
Nach der hier aufgeführten Abrechnung würde die Versicherung etwa 300 EUR sparen. Ein Nutzungsausfall bzw. Mietwagen kann nicht in Anspruch genommen werden, da keine Reparatur durchgeführt wurde.